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Willkommen bei ProKluftern e.V.

BVG lässt Revision nicht zu

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht zugelassen

 

Südkurier: 21.05.10 22.05.10 Schwäbische Zeitung 21.05.10

 

 

BUND zieht vor das Bundesverwaltungsgericht

 

 Nachdem die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wurde, erhebt der BUND vor dem BVG Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde

 

Pressemitteilung BUND Baden-Württemberg

 

Südkurier: 18.12   Schwäbische Zeitung: 18.12

 

Kompromisslose Straßenbaupolitik führt in die Sackgasse

 

Pro Kluftern e.V. unterstützt den BUND bei dem jetzt eingeschlagenen Weg, das Urteil des VGH Mannheim zu korrigieren. Wir sind gegenüber OB Brandt und dem ersten Bürgermeister Dr. Köhler offen für ein Gespräch und fordern sie auf, die Anliegen der bisherigen Kläger und aller Betroffenen ernsthaft in Betracht zu ziehen, um vielleicht doch noch einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden.

 

Pressemitteilung Pro Kluftern

 

 

Unterstützen Sie die Klage des BUND Baden-Württemberg mit einer Spende!

 

logo_bund

 

Konto Nr.: 376 712 007  Volksbank Saulgau  BLZ: 650 930 20

 

Verwendungszweck: "Spende für Nichtzulassungsbeschwerde B 31"

 

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar!

 

 

 

Pro Kluftern weiterhin aktiv

 

Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad erfolglos

 

Pressemitteilung  VGH Mannheim

 

SK 20090728-1

 

B31-Urteil: Gericht stellt Straßenbauvorhaben über europäische Artenschutz-Richtlinie

 

Pressemitteilung BUND Baden-Württemberg

 

 

Pro Kluftern wird nach Prüfung der Urteilsbegründung durch unsere Anwaltskanzlei entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Nach Auskunft des VGH Mannheim wird die Urteilsbegründung im November 2009 zugestellt.

 

Südkurier: 07.08  08.08  08.08  Schwäbische Zeitung: 07.08  08.08  11.08

 

Informationen zum Gerichtsverfahren

 

Verbandsklage BUND

Südkurier: 28.07  29.07  01.08  Schwäbische Zeitung: 28.07  29.07  30.07

 

 

 

Damit wir weiterhin erfolgreich für Sie arbeiten können, unterstützen Sie bitte die Klägerunterstützungs-Gemeinschaft (KUG) e.V. und die Bürgerinitiative Pro Kluftern e.V. durch Ihre Spenden!

 

Pro Kluftern e.V  Konto Nr.: 23 56 33 64  Sparkasse Bodensee BLZ: 690 500 01

KUG e.V.           Konto Nr.: 24 41 92 93  Sparkasse Bodensee BLZ: 690 500 01

 

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