Gericht weist Klage gegen Südumfahrung Markdorf ab

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage eines Klufterner Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung Markdorf in allen Punkten abgewiesen.

Rund fünfeinhalb Stunden hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen unter dem Vorsitz des Verwaltungsgerichtspräsidenten Franz-Christian Mattes am Donnerstag vergangener Woche über die Klage des Landwirts gegen die geplante Ortsumfahrung verhandelt. Nun steht das Urteil fest, und es ist ein Etappensieg für die Befürworter der durch die Klage zwischenzeitlich auf Eis gelegten Straßenbaumaßnahme.

Beim Regierungspräsidium Tübingen ist man erleichtert über die Entscheidung. Man sehe sich in der eigenen Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt, heißt es seitens der Pressestelle der Behörde. Deren Vertreter um die Leiterin des Planfeststellungsreferates, Petra Stark, hatten in der Verhandlung mit Unterstützung von Abgesandten des Landratsamtes Bodenseekreis mit Nachdruck ihre Rechtsposition vertreten.

Das Verfahren sei eingestellt und die Klage abgewiesen worden, teilte die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes am Freitagvormittag mit. Die vollständige, schriftlich begründete Entscheidung liegt noch nicht vor. Das schriftliche Urteil soll, so heißt es seitens des Gerichtes, „in wenigen Wochen“ nachgereicht werden. Der Landwirt aus Kluftern hatte im Februar 2014 in Sachen Südumfahrung-Baureife Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Er sah sich als Grundstücksinhaber von landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet der Umfahrung in zahlreichen Punkten in seinen Rechten verletzt. Ob die Klägerseite um den Freiburger Anwalt Tobias Lieber Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist derzeit dem Vernehmen nach noch offen.